Informationen zur Abrechnung

Eine transparente Abrechnung ist uns wichtig.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten meiner psychotherapeutischen Leistungen in der Privatpraxis.

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Je nach Versicherungsstatus unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. In allen Fällen ist es erforderlich, die jeweiligen Bedingungen und eine mögliche Erstattung im Vorfeld mit Ihrer Versicherung oder Krankenkasse zu klären.

Privatversicherte und Beihilfe

Für privatversicherte Patientinnen und Patienten sowie Beihilfeberechtigte erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Die Kosten werden je nach individuellem Tarif ganz oder teilweise von Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle übernommen.

 

Bitte klären Sie die genauen Bedingungen der Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung, da sich die Leistungen je nach Vertrag unterscheiden können.

 

Weitere Informationen zur GOÄ finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/

 

Kostenerstattungsverfahren (für gesetzlich Versicherte)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis auch für gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein.

 

Voraussetzung ist in der Regel, dass trotz nachweisbarer Bemühungen kein zeitnaher Therapieplatz bei zugelassenen Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten gefunden werden kann. In diesem Fall kann ein sogenanntes Systemversagen vorliegen.

 

Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden. Hierfür sind in der Regel entsprechende Nachweise erforderlich.

 

Das Verfahren ist mit organisatorischem Aufwand verbunden, kann jedoch eine Möglichkeit darstellen, zeitnah eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen.

Selbszahlende

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten der Behandlung selbst.


Die Abrechnung erfolgt gemäß GOÄ.

 

Der Vorteil besteht in einer zeitnahen Terminvergabe sowie einem hohen Maß an Flexibilität und Vertraulichkeit, da keine Anträge bei Krankenkassen erforderlich sind.

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