Gebührenordnung
Informationen zur Abrechnung
Privatversicherte und Beihilfe
Für privatversicherte Patientinnen und Patienten sowie Beihilfeberechtigte erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten werden je nach individuellem Tarif ganz oder teilweise von Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle übernommen.
Bitte klären Sie die genauen Bedingungen der Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung, da sich die Leistungen je nach Vertrag unterscheiden können.
Eine transparente Abrechnung ist uns wichtig.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten meiner psychotherapeutischen Leistungen in der Privatpraxis.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Je nach Versicherungsstatus unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. In allen Fällen ist es erforderlich, die jeweiligen Bedingungen und eine mögliche Erstattung im Vorfeld mit Ihrer Versicherung oder Krankenkasse zu klären.
Selbszahlende
Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten der Behandlung selbst.
Die Abrechnung erfolgt gemäß GOÄ.
Der Vorteil besteht in einer zeitnahen Terminvergabe sowie einem hohen Maß an Flexibilität und Vertraulichkeit, da keine Anträge bei Krankenkassen erforderlich sind.
Unsere Praxis verfügt über keine Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
